Sie haben Ihr Traum-Hotel gebucht, aber finden nur eine Bruchbude vor? Doch selbst wenn es nicht ganz so schlimm kommen sollte, es gibt häufig Fälle, in denen die beschriebenen und beworbenen Leistungen des Reiseveranstalters nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Als Verbraucher haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Mängel zu reklamieren und den Reisepreis nachträglich zu mindern. Leider ist dies jedoch häufig nicht so einfach, selbst wenn der Mangel zweifellos besteht.
Klare Rechtslage bei Flugverspätungen
Was kann in der Regel nicht beanstandet werden? Wenig Aussicht auf Erfolg haben Beanstandungen über unfreundliches Hotelpersonal oder kürzere Flugverspätungen. Ist eine Flugverspätung technisch bedingt, können die Fluggäste bei mehr als drei Stunden Wartezeit einen Anspruch auf eine Entschädigung geltend machen. Hierfür sind jedoch manchmal gute Nerven erforderlich, denn Fluggesellschaften verweigern oft den Kunden eine Zahlung, obwohl das geltende Recht klar auf der Seite der Fluggäste steht.
Reisemängel belegen
Wenn Sie einen Mangel am Urlaubsort z.B. im Hotel entdecken, so sollten Sie diesen unbedingt vor Ort bereits bei der Reiseleitung beanstanden. Fristen sind unbedingt einzuhalten. Auch ist es sehr empfehlenswert, Beweisfotos oder Filme anzufertigen, detaillierte Beschreibungen zu erstellen und mögliche Zeugen zu benennen. Dadurch haben Sie später bessere Chancen für eine erfolgreiche Reklamation und nachträgliche Preisminderung.